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Sicherheitskoordination


Sicherheitskoordination für Baustellen (laut Königlichem Erlass vom 25.01.2001)


Wer muss den Sicherheitskoordinator bestimmen?

Bei einem privaten Bauherrn ist der Architekt verpflichtet, einen Sicherheitskoordinator für die Baustelle zu bestimmen. Falls keine Baugenehmigung beantragt werden muss, sollte der erste Unternehmer, der auf der Baustelle arbeiten kommt, den Kunden darauf hinweisen und einen Sicherheitskoordinator bestimmen.

Bei allen anderen Bauherren (Verwaltungen, Gemeinden, Unternehmen, ...) sollte der Koordinator vom Bauherrn bestimmt werden.


Wann muss der Sicherheitskoordinator bestimmt werden?

Der Sicherheitskoordinator-Projekt sollte vor Beginn der Planungsphase bestimmt werden (siehe unten Aufgabe des Sicherheitskoordinators). Der Sicherheitskoordinator-Ausführung sollte vor dem Beginn der auszuführenden Arbeiten bestimmt werden.


 

     
  NEUES GESETZ ZUR SICHERHEITS- KOORDINATION

Entgegen verschiedener Pressemitteilungen ist die Bezeichnung des Sicherheitskoordinators auch bei kleineren Bauvorhaben weiterhin Pflicht!

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