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Sicherheitskoordination
Sicherheitskoordination für Baustellen (laut Königlichem Erlass vom 25.01.2001)
Wer muss den Sicherheitskoordinator bestimmen?
Bei einem privaten Bauherrn ist der Architekt verpflichtet, einen
Sicherheitskoordinator für die Baustelle zu bestimmen. Falls keine
Baugenehmigung beantragt werden muss, sollte der erste
Unternehmer, der auf der Baustelle arbeiten kommt, den Kunden darauf
hinweisen und einen Sicherheitskoordinator bestimmen.
Bei allen anderen Bauherren (Verwaltungen, Gemeinden, Unternehmen, ...) sollte der Koordinator vom Bauherrn bestimmt werden.
Wann muss der Sicherheitskoordinator bestimmt werden?
Der Sicherheitskoordinator-Projekt sollte vor Beginn der Planungsphase
bestimmt werden (siehe unten Aufgabe des Sicherheitskoordinators). Der
Sicherheitskoordinator-Ausführung sollte vor dem Beginn der
auszuführenden Arbeiten bestimmt werden.
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