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Allgemeine Geschäftsbedingungen


Außer anderslautende schriftliche Abmachung gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Bedingungen. Alle gegenteilige Anmerkungen des Vertragspartners müssen schriftlich akzeptiert werden und beziehen sich lediglich auf den vorliegenden Auftrag.

Unsere Firma vermittelt handwerkliche Aufträge und übernimmt die Baukoordination. Unter dem Begriff „Baukoordination“ versteht man die Organisation von Abläufen und Zeitplanung von Baustellen.
Dem Kunden ist bewußt, daß er mit seiner Bestellung die vorliegenden Allgemeinen Konditionen anerkennt.

1. KOSTENVORANSCHLAG - OFFERTE - BESTELLUNG

Unsere Offerten und Kostenvoranschläge sowie diejenigen unserer Vertragspartner bleiben drei Monate nach schriftlicher Erstellung gültig und beziehen sich auf die zum Zeitpunkt ihrer Abfassung vorliegenden Informationen. Diese sind ebenso erst nach schriftlicher Bestätigung unsererseits gültig, sowie nach Anerkennung der individuellen Konditionen (u.a. der Baustelle) die vom Auftraggeber auferlegt werden.

Die angegebenen Termine für die Fertigstellung der Arbeiten haben indikative Werte und berechtigen nicht bei Nichtrespekt den Auftrag zu stornieren oder eine eventuelle Entschädigung, gleich welcher Art, zu fordern.

Die Annullierung einer Bestellung  durch den Kunden kann nur mit unserem Einverständnis erfolgen und unter Vorbehalt einer Entschädigungszahlung an unser Unternehmen und/oder an unseren Vertragspartnern, die pauschal auf 20 % des vorgesehenen Auftrages taxiert wird, es sei, daß unsere Gesellschaft auf die Ausführung der Arbeiten besteht, ohne Schaden durch eventueller Reklamationen und Zinsen zu erleiden.

Der Kunde wird, im Rahmen der Möglichkeiten, über eventuelle Mehrarbeiten die zur Ausführung des Auftrages unumgänglich sind, informiert. Im Falle, daß der Kunde diese nicht formellstens, spätestens bei Beginn der Ausführungen, bestreitet, werden diese Mehrarbeiten als Vertragsgegenstand betrachtet und können zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr in Abrede gestellt werden.

Unsere Gesellschaft oder unsere Vertragspartner hat das Recht, bei Auftragserteilung oder zu  Beginn der Arbeiten, eine 30 %tige Anzahlung, basiert auf das Gesamtvolumen des Auftrages,  zu fordern. Insofern diese Anzahlung verweigert wird, ist unsere Gesellschaft berechtigt die Arbeiten automatisch zu unterbrechen .  

2. AUSFÜHRUNG DER ARBEITEN

Während der Ausführung der Arbeiten ist die Wasser- und Stromversorgung kostenlos zur Verfügung zu stellen.

Bei der Ausführung der Arbeiten hat weiterhin der Auftraggeber dafür Sorge zu tragen, daß im Arbeitsbereich jeglicher Durchgang untersagt ist und andere Handwerker keine Behinderung für unsere Tätigkeit oder unserer Vertragspartner darstellen. Der Arbeitsbereich muß von jedem Unrat gesäubert werden und unseren Instruktionen oder unserer Vertragspartner entsprechen.

Der Kunde ist vollauf verantwortlich für den Untergrund auf welchem unsere Arbeit oder unserer Vertragspartner getätigt werden, sowohl für die Beschaffenheit als auch dessen Zuverlässigkeit.

Dem Kunden ist der Zustand der Materialien die im Gebäude verarbeitet wurden bewußt und trägt die Verantwortung für eventuelle Schäden oder Unfälle, die während der Ausführung der Arbeiten aus diesbezüglichen Umständen entstehen können.

3. GARANTIE

Unsere Firma und/oder unser Vertragspartner kann nur für die ausgeführten Arbeiten garantieren für welche ein Auftrag erteilt wurde. In keinem Fall  kann für  die Vorbereitungsarbeiten zur Durchführung der Tätigkeit (wie z.B. die Präparation der Grundfläche bzw. -lage)  unsere Firma und/oder unserer Vertragspartner verantwortlich gemacht werden, noch für eine vom Kunden oder anderen Handwerkern verursachte Unordnung im späteren Verlauf (wie z.B. verursacht durch Vibrationen oder Stößen gleich welcher Art, durch den Gebrauch von korrosiven Stoffen, usw. ...)

Bei   gewissen Waren können Farbunterschiede auftreten, sei es in einer gleichen Sendung, sei es von einer Sendung zur anderen. Es empfiehlt sich deshalb, die Ware vor Anwendung zu überprüfen. Diesbezügliche Reklamationen nach Verwendung sind ausgeschlossen.

Gleichfalls kann keine Garantie übernommen werden, wenn der Kunde sich nicht an Unterhaltshinweisen, oder Anweisungen während den Ausführungen der Arbeiten gleich welcher Art,  gehalten hat.

Zusammenfassend kann unsere Firma oder unser Vertragspartner nur für die  ausgeführte technische Qualität der Arbeiten garantieren, unabhängig von allen ästhetischen Gegebenheiten.

Wir beschränken unsere Arbeit auf die Koordination und übernehmen keinerlei Verantwortung in Bezug auf bautechnische Veränderungen. Sie ist in jedem Fall begrenzt auf die Garantien, die uns durch unsere Lieferanten zugestanden werden.

4. EIGENTUMSRECHTE/EIGENTUMSVORBEHALTE/ENTWÜRFE

Um Dekorations- und Gestaltungsarbeiten vorzustellen bedarf es in der Angebotsphase Entwürfe. Sie sind Kommunikationsmittel zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber.
Entwürfe sind unser geistiges Eigentum und dürfen nur in Verbindung mit einer Auftragserteilung für das dargestellte Projekt genutzt werden. Auch dann bleiben die Eigentumsrechte bestehen.

Wenn es nicht zu einer Beauftragung kommt, müssen die Entwürfe an uns zurückgegeben werden. Das Weiterreichen unserer Entwürfe an Mitanbieter ist untersagt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dafür zu sorgen, daß jeder Entwurf ein Unikat ist und auch nur einmal ausgeführt wird. Die Kosten für Entwürfe sind grundsätzlich im Angebotspreis enthalten. Bei Nichtzustandekommen eines Auftrags zum dargestellten Projekt sind die Kosten für die Entwürfe in jedem Fall zu zahlen.

Die Eigentumsrechte und Eigentumsvorbehalte an ausgeführten Projekten bleiben uneingeschränkt beim Auftraggeber.

5. REKLAMATIONEN

Reklamationen, gleich welcher Art, müssen innerhalb von acht Tagen nach Feststellung, spätestens nach Rechnungsversand per Einschreiben an uns gerichtet werden. Insofern die Reklamation von uns als begründet anerkannt werden kann, verpflichten wir uns innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt der eingeschriebenen Reklamation,  die Beanstandungen zu beheben  oder die Fertigstellung  der Arbeiten zu vollziehen. Sollte der Kunde es ablehnen, daß unser Unternehmen die notwendigen Arbeiten ausführt, die Gegenstand der Reklamation gewesen sind,  und dies aus welchen Gründen auch immer, so entbindet er gleichzeitig unsere Firma definitiv von jeglicher Verantwortung.

Wird die Reklamation von uns als unbegründet angesehen, werden wir unseren Auftraggeber per Einschreiben davon unterrichten. Sollte keine Gegenreaktion des Kunden innerhalb von acht Tagen nach Erhalt unseres Schreibens erfolgen, betrachten wir die Arbeiten als ordnungsgemäß erledigt zu haben und definitiv vom Kunden akzeptiert werden und keine Einwände mehr geltend macht.

Alle Reklamationen die auf einem anderen Wege als per Einschreiben sowie vom Kunden eigenhändig unterschrieben, gemacht werden, können nicht anerkannt werden.

Eine ordnungsgemäß eingereichte Reklamation entbindet den Kunden nicht von seiner Zahlungsverpflichtung, unsere Rechnung in ihrer Gesamtheit und am Fälligkeitstermin zu begleichen.

6. ZAHLUNG

Für den Zahlungsort ist der jeweiligen Gesellschaftssitz vorgesehen. Die Rechnungen sind netto zahlbar, ohne Skonto, bei Erhalt.

Teilzahlungen oder Vorabzahlungen sind vereinbarungsgemäß zahlbar und bedürfen der Schriftform. Je nach Projektumfang können Voraus- und/oder Teilzahlungen vor, während und beim Abschluß des jeweiligen Projekts vereinbart werden. Teilzahlungen und/oder Vorabzahlungen sind netto ohne Abzug direkt zahlbar.

Auf den nicht fristgerechten bezahlten Betrag werden von rechtswegen und ohne vorherige Inverzugsetzung jährlich 15 % Zinsen berechnet. Jeder Zahlungsverzug von Rechnungen oder Teilrechnungen ab  Verfalltag wird mit einer Entschädigung von 20 % mit einem Minimum von 2500 fr  auf alle noch ausstehenden Beträge geltend gemacht, anerkannt vom Kunden auf Grundlage des Bürgerlichen Gesetzes Artikel 1147 und 1152 . Bei Nichtzahlung einer Rechnung am Verfalltag werden alle Offenstände dieses Debitorenkontos sofort fällig und genehmigt uns den laufenden Vertrag für die verbleibenden Arbeiten zu kündigen, ohne weitere Formalitäten und unter Vorbehalt von Schadenersatz und Zinsen, insbesondere wenn sich die Vermögenslage des Kunden wesentlich verschlechtert.

7. GERICHTSBARKEIT

Zuständige Gerichtsbarkeit ist Eupen allein.


 

     
  NEUES GESETZ ZUR SICHERHEITS- KOORDINATION

Entgegen verschiedener Pressemitteilungen ist die Bezeichnung des Sicherheitskoordinators auch bei kleineren Bauvorhaben weiterhin Pflicht!

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  Bauko Michael Scholl PGmbH
Talstrasse 17a
B-4701 Kettenis
Tel.: +32 (0)87 63 11 91
Fax: +32 (0)87 63 11 92
E-Mail: info@bauko.be
 
 
 
 
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