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    Sicherheitskoordination am Bau

  • Das Bauko-Dienstleistungscenter

    Wir sichern und koordinieren für Sie!

    ... damit Ihr Bauvorhaben effizient, sicher und koordiniert abläuft!

    Jeder, der schon mal gebaut hat, weiss, wie zeitintensiv und nervenaufreibend die Koordination der verschiedenen Abläufe auf seiner Baustelle sein kann. Jedem Handwerker muss man "hinterher laufen", um zum richtigen Zeitpunkt bedient zu werden. Und dann die Sicherheitskoordination - den meisten Bauherren ein Gräuel und eine für sie unübersichtliche Materie. Für uns ist das Alltagsgeschäft - Baustellen- und Sicherheitskoordination sind unser Business.

     

    Durch unsere langjährige Erfahrung im Bausektor und die Mehrsprachigkeit unseres Teams (DE/FR/NL) bieten wir unseren Kunden Dienstleistungen nach Maß für ihren Umbau, Neubau oder ihre Renovierung. Unser Kunden sind private Bauherren, die Industrie, sowie Planer und Bauträger. Gemeinsam mit Ihnen planen wir unseren Aufgabenbereich, um Ihnen die Bauzeit so angenehm wie möglich zu machen und gleichzeitig durch Effizienz Geld zu sparen.

     

    Unser Ziel:

    Ein reibungsloser Ablauf der Baustelle und eine für alle Beteiligten übersichtliche Zeitplanung.

     

    Ihr Vorteil:

    Professionelle Koordination und Überwachung Ihrer Baustelle und aller mit Ihrem Bauvorhaben verbundenen Dienstleistungen. Die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Sicherheitskoordination gehört selbstverständlich dazu.

  • Sicherheit am Bau

    Für Sie und alle, die für Sie arbeiten

  • Unser Angebot für Sie

    Kosteneinsparung durch eine effiziente und professionelle Koordination

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    Sicherheitskoordination

    Sicherheit am Bau

    Bei einem privaten Bauherrn ist der Architekt verpflichtet, einen Sicherheitskoordinator für die Baustelle zu bestimmen. Falls keine Baugenehmigung beantragt werden muss, sollte der erste Unternehmer, der auf der Baustelle arbeiten kommt, den Kunden darauf hinweisen und einen Sicherheitskoordinator bestimmen. Bei allen anderen Bauherren (Verwaltungen, Gemeinden, Unternehmen, ...) sollte der Koordinator vom Bauherrn bestimmt werden.

     

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    Projektmanagement

    die Gesamtlösung für Ihr Bauvorhaben

    Welche Handwerker werden benötigt um Ihr Projekt zu verwirklichen?

    Wer muss was wann machen?

     

    Wir ermitteln Ihren Bedarf und holen Angebote der verschiedenen Handwerker ein. Nach dem Vergleich dieser Angebote beraten wir Sie in Punkto Preis und Qualität. Nach der Auftragsvergabe erstellen wir einen Ablaufzeitplan in Abstimmung mit den einzelnen Gewerken.

     

    Während der Bauphase begleiten wir Ihr Projekt: regelmässige Baustellenbegehungen, Organisation von Baustellenversammlungen, Überprüfung die eingehenden Rechnungen der einzelnen Gewerke.

  • Effizientes Projektmanagement

    ... damit Ihr Traum Wirklichkeit wird und bezahlbar bleibt

  • Über uns

    Kompetenz & Erfahrung

    Ursprung und Idee

    Die Idee ist bei Inhaber und Geschäftsführer Michael Scholl durch seine langjährige berufliche Erfahrung im Bausektor entstanden, weil er immer wieder feststellen musste, dass fast auf jeder Baustelle das letzte Glied in der Kette derjenige war, der die Kohlen aus dem Feuer holen musste. Die Zeit, die am Anfang oder während der Bauphase verspielt wurde, musste durch die zuletzt auf der Baustelle arbeitenden Handwerker eingeholt werden.

     

    Zusätzlich entsteht bei vielen Kunden das wachsende Bedürfnis nach Lösungen aus einer Hand mit dem nicht aus den Augen zu verlierenden Aspekt der Finanzierbarkeit ihres Projektes.

    Der Sicherheitskoordinator

    Was macht eigentlich ein Sicherheitskoordinator?

    Immer wieder hört man davon, aber kaum jemand weiss, worum es eigentlich geht. Ist da die Sicherheit am Bau, also bei der Arbeit gemeint? Oder vielleicht die des Bauherrn? Oder des Baus selbst? Oder ein bisschen von allem?

     

    Die Aufgaben eines Sicherheitskoordinators

    Während der Projektphase:

    Der Sicherheitskoordinator analysiert die ihm vom Studien- oder Architekturbüro zur Verfügung gestellten Dokumente und teilt dem Studien- oder Architekturbüro seine Anmerkungen sowie die zu treffenden Vorsichtsmaßnahmen zwecks Integration ins Projekt mit. Er erstellt einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SIGE-Plan), ein Koordinationsbuch und ein Dossier für Folgearbeiten.

     

    Während der Ausführungsphase:

    Der Sicherheitskoordinator gewährleistet die Einweisung der neuen Gewerke in den SIGE-Plan auf der Baustelle. Alle beteiligten Handwerker sollten dem Sicherheitskoordinator eine Risikoanalyse für ihr Gewerk erstellen. Diese werden vom Sicherheitskoordinator geprüft und wenn nötig vervollständigt. Er wirkt mit bei der Fortschreibung des Bauablaufplanes, soweit es die Belange der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutz betrifft. Er prüft die Absicherung der Baustelle gegenüber Dritten und passt den SIGE-Plan an. Er wohnt den Baustellenversammlungen mit den beteiligten Handwerkern und Verantwortlichen der Baustelle bei, soweit diese Versammlung die Belange der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutz betrifft. Außerdem besucht er regelmäßig die Baustelle und erstellt dazu einen Bericht.

  • Kontakt

    Bauko Michael Scholl PGmbH

    Büro

     

    Favrunpark 7

    B-4700 Eupen

    So können Sie uns erreichen

     

    Phone: +32 87 63 11 91

    Fax: +32 87 63 11 92

    E-Mail: info@bauko.be

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Copyright © 2016 Bauko PGmbH
Verantwortlicher Herausgeber: Michael Scholl

Bauko Michael Scholl PGmbH
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B-4700 Eupen
Phone: +32 (0)87 63 11 91
Fax: +32 (0)87 63 11 92
E-Mail: michael.scholl@bauko.be

ID-Nr.: BE473.549.842  -  HRE 65.238

Konzept, Realisierung & Marketing:
MATHIE CONSULTING & WEB-2-GO
www.web-2-go.com

DATENSCHUTZ
In diesem Kapitel wird beschrieben, wie wir mit den Daten umgehen, die wir aus Ihrem Besuch auf unserer Website entnehmen.

Wenn Sie uns Ihre E-Mail-Adresse oder sonstige Angaben hinterlassen, z.B. anlässlich einer Anfrage, verpflichten wir uns, diese Angaben nicht an Dritte weiterzugeben. Wenn Sie von uns E-Mails bekommen, haben diese immer einen Bezug zu Ihrem Eintrag oder sind die Folge Ihrer Anfrage.

Bei Ihrem Besuch auf einer Website, also auch auf der unseren, entstehen Einträge in den sogenannten Logfiles, wobei Angaben zu Ihrem Surfverhalten registriert werden (Datum des Besuchs, Uhrzeit, Verweildauer, aufgerufene Seiten, usw.). Aber keine Sorge, Sie als Surfer bleiben trotzdem anonym, denn niemals kann man erfassen, wer vor dem Computer sitzt.

Diese von Ihnen hinterlassenen Angaben werden von uns ausschließlich zur Analyse und zur Verbesserung unserer Website und unseres Angebotes herangezogen.

AGB
Außer anderslautende schriftliche Abmachung gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Bedingungen. Alle gegenteilige Anmerkungen des Vertragspartners müssen schriftlich akzeptiert werden und beziehen sich lediglich auf den vorliegenden Auftrag.

Unsere Firma vermittelt handwerkliche Aufträge und übernimmt die Baukoordination. Unter dem Begriff „Baukoordination“ versteht man die Organisation von Abläufen und Zeitplanung von Baustellen. 
Dem Kunden ist bewußt, daß er mit seiner Bestellung die vorliegenden Allgemeinen Konditionen anerkennt.

1. KOSTENVORANSCHLAG - OFFERTE - BESTELLUNG
Unsere Offerten und Kostenvoranschläge sowie diejenigen unserer Vertragspartner bleiben drei Monate nach schriftlicher Erstellung gültig und beziehen sich auf die zum Zeitpunkt ihrer Abfassung vorliegenden Informationen. Diese sind ebenso erst nach schriftlicher Bestätigung unsererseits gültig, sowie nach Anerkennung der individuellen Konditionen (u.a. der Baustelle) die vom Auftraggeber auferlegt werden. 

Die angegebenen Termine für die Fertigstellung der Arbeiten haben indikative Werte und berechtigen nicht bei Nichtrespekt den Auftrag zu stornieren oder eine eventuelle Entschädigung, gleich welcher Art, zu fordern.

Die Annullierung einer Bestellung  durch den Kunden kann nur mit unserem Einverständnis erfolgen und unter Vorbehalt einer Entschädigungszahlung an unser Unternehmen und/oder an unseren Vertragspartnern, die pauschal auf 20 % des vorgesehenen Auftrages taxiert wird, es sei, daß unsere Gesellschaft auf die Ausführung der Arbeiten besteht, ohne Schaden durch eventueller Reklamationen und Zinsen zu erleiden.

Der Kunde wird, im Rahmen der Möglichkeiten, über eventuelle Mehrarbeiten die zur Ausführung des Auftrages unumgänglich sind, informiert. Im Falle, daß der Kunde diese nicht formellstens, spätestens bei Beginn der Ausführungen, bestreitet, werden diese Mehrarbeiten als Vertragsgegenstand betrachtet und können zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr in Abrede gestellt werden.

Unsere Gesellschaft oder unsere Vertragspartner hat das Recht, bei Auftragserteilung oder zu  Beginn der Arbeiten, eine 30 %tige Anzahlung, basiert auf das Gesamtvolumen des Auftrages,  zu fordern. Insofern diese Anzahlung verweigert wird, ist unsere Gesellschaft berechtigt die Arbeiten automatisch zu unterbrechen .   

2. AUSFÜHRUNG DER ARBEITEN
Während der Ausführung der Arbeiten ist die Wasser- und Stromversorgung kostenlos zur Verfügung zu stellen.

Bei der Ausführung der Arbeiten hat weiterhin der Auftraggeber dafür Sorge zu tragen, daß im Arbeitsbereich jeglicher Durchgang untersagt ist und andere Handwerker keine Behinderung für unsere Tätigkeit oder unserer Vertragspartner darstellen. Der Arbeitsbereich muß von jedem Unrat gesäubert werden und unseren Instruktionen oder unserer Vertragspartner entsprechen.

Der Kunde ist vollauf verantwortlich für den Untergrund auf welchem unsere Arbeit oder unserer Vertragspartner getätigt werden, sowohl für die Beschaffenheit als auch dessen Zuverlässigkeit.

Dem Kunden ist der Zustand der Materialien die im Gebäude verarbeitet wurden bewußt und trägt die Verantwortung für eventuelle Schäden oder Unfälle, die während der Ausführung der Arbeiten aus diesbezüglichen Umständen entstehen können.

3. GARANTIE
Unsere Firma und/oder unser Vertragspartner kann nur für die ausgeführten Arbeiten garantieren für welche ein Auftrag erteilt wurde. In keinem Fall  kann für  die Vorbereitungsarbeiten zur Durchführung der Tätigkeit (wie z.B. die Präparation der Grundfläche bzw. -lage)  unsere Firma und/oder unserer Vertragspartner verantwortlich gemacht werden, noch für eine vom Kunden oder anderen Handwerkern verursachte Unordnung im späteren Verlauf (wie z.B. verursacht durch Vibrationen oder Stößen gleich welcher Art, durch den Gebrauch von korrosiven Stoffen, usw. ...) 

Bei   gewissen Waren können Farbunterschiede auftreten, sei es in einer gleichen Sendung, sei es von einer Sendung zur anderen. Es empfiehlt sich deshalb, die Ware vor Anwendung zu überprüfen. Diesbezügliche Reklamationen nach Verwendung sind ausgeschlossen.

Gleichfalls kann keine Garantie übernommen werden, wenn der Kunde sich nicht an Unterhaltshinweisen, oder Anweisungen während den Ausführungen der Arbeiten gleich welcher Art,  gehalten hat.

Zusammenfassend kann unsere Firma oder unser Vertragspartner nur für die  ausgeführte technische Qualität der Arbeiten garantieren, unabhängig von allen ästhetischen Gegebenheiten. 

Wir beschränken unsere Arbeit auf die Koordination und übernehmen keinerlei Verantwortung in Bezug auf bautechnische Veränderungen. Sie ist in jedem Fall begrenzt auf die Garantien, die uns durch unsere Lieferanten zugestanden werden.

4. EIGENTUMSRECHTE/EIGENTUMSVORBEHALTE/ENTWÜRFE
Um Dekorations- und Gestaltungsarbeiten vorzustellen bedarf es in der Angebotsphase Entwürfe. Sie sind Kommunikationsmittel zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber. Entwürfe sind unser geistiges Eigentum und dürfen nur in Verbindung mit einer Auftragserteilung für das dargestellte Projekt genutzt werden. Auch dann bleiben die Eigentumsrechte bestehen. 

Wenn es nicht zu einer Beauftragung kommt, müssen die Entwürfe an uns zurückgegeben werden. Das Weiterreichen unserer Entwürfe an Mitanbieter ist untersagt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dafür zu sorgen, daß jeder Entwurf ein Unikat ist und auch nur einmal ausgeführt wird. Die Kosten für Entwürfe sind grundsätzlich im Angebotspreis enthalten. Bei Nichtzustandekommen eines Auftrags zum dargestellten Projekt sind die Kosten für die Entwürfe in jedem Fall zu zahlen. 

Die Eigentumsrechte und Eigentumsvorbehalte an ausgeführten Projekten bleiben uneingeschränkt beim Auftraggeber.

5. REKLAMATIONEN
Reklamationen, gleich welcher Art, müssen innerhalb von acht Tagen nach Feststellung, spätestens nach Rechnungsversand per Einschreiben an uns gerichtet werden. Insofern die Reklamation von uns als begründet anerkannt werden kann, verpflichten wir uns innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt der eingeschriebenen Reklamation,  die Beanstandungen zu beheben  oder die Fertigstellung  der Arbeiten zu vollziehen. Sollte der Kunde es ablehnen, daß unser Unternehmen die notwendigen Arbeiten ausführt, die Gegenstand der Reklamation gewesen sind,  und dies aus welchen Gründen auch immer, so entbindet er gleichzeitig unsere Firma definitiv von jeglicher Verantwortung.

Wird die Reklamation von uns als unbegründet angesehen, werden wir unseren Auftraggeber per Einschreiben davon unterrichten. Sollte keine Gegenreaktion des Kunden innerhalb von acht Tagen nach Erhalt unseres Schreibens erfolgen, betrachten wir die Arbeiten als ordnungsgemäß erledigt zu haben und definitiv vom Kunden akzeptiert werden und keine Einwände mehr geltend macht. 

Alle Reklamationen die auf einem anderen Wege als per Einschreiben sowie vom Kunden eigenhändig unterschrieben, gemacht werden, können nicht anerkannt werden.

Eine ordnungsgemäß eingereichte Reklamation entbindet den Kunden nicht von seiner Zahlungsverpflichtung, unsere Rechnung in ihrer Gesamtheit und am Fälligkeitstermin zu begleichen.

6. ZAHLUNG
Für den Zahlungsort ist der jeweiligen Gesellschaftssitz vorgesehen. Die Rechnungen sind netto zahlbar, ohne Skonto, bei Erhalt. 

Teilzahlungen oder Vorabzahlungen sind vereinbarungsgemäß zahlbar und bedürfen der Schriftform. Je nach Projektumfang können Voraus- und/oder Teilzahlungen vor, während und beim Abschluß des jeweiligen Projekts vereinbart werden. Teilzahlungen und/oder Vorabzahlungen sind netto ohne Abzug direkt zahlbar. 

Auf den nicht fristgerechten bezahlten Betrag werden von rechtswegen und ohne vorherige Inverzugsetzung jährlich 15 % Zinsen berechnet. Jeder Zahlungsverzug von Rechnungen oder Teilrechnungen ab  Verfalltag wird mit einer Entschädigung von 20 % mit einem Minimum von 2500 fr  auf alle noch ausstehenden Beträge geltend gemacht, anerkannt vom Kunden auf Grundlage des Bürgerlichen Gesetzes Artikel 1147 und 1152 . Bei Nichtzahlung einer Rechnung am Verfalltag werden alle Offenstände dieses Debitorenkontos sofort fällig und genehmigt uns den laufenden Vertrag für die verbleibenden Arbeiten zu kündigen, ohne weitere Formalitäten und unter Vorbehalt von Schadenersatz und Zinsen, insbesondere wenn sich die Vermögenslage des Kunden wesentlich verschlechtert.

7. GERICHTSBARKEIT
Zuständige Gerichtsbarkeit ist Eupen allein.